Ihr Rechtsanwalt in Neumarkt!
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Rechtsanwalt Neumarkt
Die Kanzlei Meine LEistungen
Herzlich willkommen auf der Seite meiner Kanzlei- Ihrem Ansprechpartner für rechtliche Fragen in Neumarkt/OPf. und Umgebung!
Ich setze mich für Sie ein!
Gerne berate und vertrete ich Sie in allen rechtlichen Bereichen.
Meine engagierte und individuelle Betreuung ermöglicht die Erarbeitung einer Strategie für Ihre Anliegen. Dabei berücksichtige ich nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen und persönliche Belange. Und dies nicht nur für den konkreten Augenblick- mein Augenmerk ist auf einen nachhaltigen Erfolg angelegt.
Im persönlichen Gespräch entwickeln wir so die Lösung, die am besten zu Ihren Zielen passt.
Meine Schwerpunkte
Das Aufgabenfeld meiner Kanzlei deckt sowohl das breite Spektrum des Zivilrechts, als auch Straf- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten ab.
Und dies sind meine Tätigkeitsschwerpunkte:
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Verkehrsrecht
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Arbeitsrecht
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Vertrags- und Verbraucherrecht
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Mietrecht
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Erbrecht
Ihr gewünschtes Rechtsgebiet ist nicht dabei? Kein Problem, auch in anderen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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Kontakt zum Anwalt:
lbrecht
Albrecht-Dürer-Str. 21
92318 Neumarkt/OPf.
TEL: 09181- 5231 565
Mobil: 0179-1243256
MAIL: kanzlei@ra-ehreke.de
Meine Leistungen:
Neuigkeiten aus der Welt des Rechts:
Wirtschaftsfachwirt/in IHK Bachelor Professional of Business (CCI)
Neuer Kurs an der IHK Neumarkt - Kursstart: September 2024
Starten Sie Ihre berufliche Weiterbildung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in mit Ihrem regionalen Partner vor Ort.
Näheres unter:
https://www.vhs-neumarkt.de/programm/beruf/kurs/Wirtschaftsfachwirtin-IHK/A508010#inhalt
Lernen Sie mich kennen! In einem ersten Beratungsgespräch biete ich Ihnen eine kostengünstige Übersicht über die rechtliche Lage Ihrer Angelegenheiten, mögliche Wege und Risiken.
Termine sind jederzeit nach vorheriger Absprache möglich- Gerne komme ich auch zu Ihnen! Sowohl in Neumarkt/Opf. als auch anderswo.
Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug
Das LAG Hamm (Az: 13 Sa 1007/22 - Urteil vom 27.01.23) hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin bestätigt, die sich in der Arbeitszeit einen Kaffee außer Haus geholt hatte. Ausschlaggebend dabei war nicht das unterbliebene Ausstempeln, sondern ihr Versuch den Vorfall zu verschleiern, als sie von ihrem Arbeitgeber mit dem Vorfall konfrontiert wurde.